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Wohnungskauf und Neubau

Abschlussgebühr Sparbeiträge 

Die Wohnungsbauprämie steht Ihnen zu, wenn:

 

Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Ledigen 25.600 € und bei Ehegatten 51.200 € nicht übersteigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % der jährlich begünstigten Aufwendungen (z. B. gezahlte Abschlussgebühr, Sparbeiträge, gutgeschriebene Zinsen).

Die begünstigten Aufwendungen betragen:

bei Alleinstehenden maximal 512 € und

bei Ehegatten maximal 1.024 €.

 

Bausparmittel des Bausparvertrages

Ab Abschluss des Bausparvertrages unterliegen die geförderten Aufwendungen einer Sperrfrist von 7 Jahren. Eine Verfügung, vor Ablauf der Sperrfrist, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich für die gewährten Prämien.

 

Das ist z. B. der Fall, wenn die Bausparmittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) nach Zuteilung oder bei Beleihung des Bausparvertrages der besicherte Kredit für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden (z. B. Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Wohnung). Sie können das Bausparguthaben nach Ablauf der Frist beliebig verwenden, z. B. für den Kauf eines Autos oder zur Finanzierung einer Ferienreise.

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