Übersicht: Folgekosten beim Eigenheim

Übersicht: Folgekosten beim Eigenheim

Mit dem Kauf oder Bau des Eigenheims ist es aus finanzieller Sicht nicht getan. Vielmehr muss der Hausherr verschiedene Folgekosten schultern.

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Erfüllt sich der Hausherr den Traum vom Eigenheim, trifft er eine Entscheidung mit weitreichenden finanziellen Folgen. Denn in aller Regel dauert es Jahrzehnte, bis das Eigenheim abbezahlt ist. Abgesehen von den Kaufnebenkosten, zu denen die Notar- und Grundbuchgebühren, die Grunderwerbssteuer und eventuell die Maklercourtage gehören, ist der Baukredit natürlich der größte Posten.

Doch die monatliche Darlehensrate ist längst nicht die einzige Ausgabe. Stattdessen kommen eine Reihe weiterer Belastungen dazu, die sich schnell zu einem ordentlichen Betrag summieren können.

Der Bauherr ist deshalb gut beraten, wenn er auch die Folgekosten von Anfang an in seine Finanzplanung einbezieht. Doch welche Ausgaben kommen überhaupt auf den Hausherrn zu?

Hier die wichtigsten Folgekosten beim Eigenheim in der Übersicht!

 

Folgekosten beim Eigenheim: die Grundsteuer

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde auf den Grundbesitz erhoben. Dabei unterscheidet das Grundsteuergesetz, das die Grundsteuer regelt, zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B. Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.

Die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der sogenannte Einheitswert. Er wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Anhand des Einheitswerts legt das Finanzamt dann den Steuermessbetrag fest. Die Gemeinde wiederum bestimmt über den Prozentsatz, mit dem die Grundsteuer erhoben wird. Dieser Prozentsatz wird auch als Hebesatz bezeichnet.

Er wird für einen bestimmten Zeitraum, meist ein Kalenderjahr, festgelegt und gilt für die jeweilige Gemeinde. Wie viel Grundsteuern der Hausherr bezahlen muss, hängt also davon ab, wo das Eigenheim steht und wie groß das Grundstück ist. Eine Übersicht über die aktuellen Hebesätze stellt beispielsweise der Deutsche Industrie- und Handelskammertag zur Verfügung. Ansonsten kann sich der Hausherr auch bei seiner Gemeindeverwaltung oder dem örtlichen Finanzamt informieren.

 

Folgekosten beim Eigenheim: die Kosten für Strom, Heizung und Wasser

Die Höhe der Strom- und Heizkosten sowie der Wasser- und der Abwassergebühren richtet sich in erster Linie nach dem individuellen Verbrauch. In erster Linie deshalb, weil sich der Rechnungsbetrag meist aus zwei Komponenten zusammensetzt.

Der eine Kostenfaktor ist eine feste Grundgebühr, die immer fällig wird. Dazu kommen dann die Gebühren, die sich aus dem Verbrauch ergeben. Da sich diese Kosten aber nicht vermeiden lassen, ist der Hausherr gut beraten, wenn er bereits im Vorfeld darauf achtet, wie teuer das Wohnen in seinem Eigenheim ungefähr wird.

Sind in einer Immobilie ältere Systeme verbaut, sollte der Hausherr durchrechnen, ob sich eine Modernisierung nicht lohnen würde. Baut der Hausherr eine neue Heizungsanlage ein, tauscht er die alten Wasser- und Stromleitungen aus oder ergänzt er die vorhandene Ausstattung durch eine Solaranlage, entstehen zwar höhere Kosten.

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Allerdings können sich die Investitionskosten recht schnell amortisieren und die Betriebskosten langfristig deutlich senken. Letzteres ist deshalb nicht ganz unwichtig, weil Experten davon ausgehen, dass die Energiekosten künftig noch weiter steigen werden.

Als weitere Folgekosten kommen außerdem die Gebühren für den Schornsteinfeger und die Wartung der Heizungsanlage dazu.

 

Folgekosten beim Eigenheim: die Müllgebühren

Einen Posten, den der Hausherr nicht unterschätzen sollte, sind die Gebühren für die Abfallbeseitigung. Wie hoch sie ausfallen, hängt davon ab, wie groß die Abfallbehälter sind, die regelmäßig geleert werden. Eine Studie zu den Müllgebühren, die im Auftrag des Zentralverbands der Deutschen Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. durchgeführt wurde, zeigt aber, dass die Preisunterschiede in den Regionen teils erheblich sind.

So muss eine vierköpfige Familie in der teuersten Stadt satte 600 Euro pro Jahr mehr für die Abfallbeseitigung bezahlen als in der günstigsten Stadt. Insgesamt können die Müllgebühren bis zu zehn Prozent der gesamten Wohnnebenkosten ausmachen.

Welche Kosten auf den Hausherrn zukommen, kann er bei der seiner kommunalen Verwaltung oder direkt beim örtlichen Müllentsorger erfragen.

 

Folgekosten beim Eigenheim: die Versicherungen

Zu den Folgekosten beim Eigenheim gehört auch der notwendige Versicherungsschutz. Natürlich muss es der Hausherr hier nicht übertreiben und sich gleich eine ganze Palette an Versicherungsprodukten zulegen. Gegen jedes nur erdenkliche Risiko kann er sich ohnehin nicht absichern und so manche Versicherung, die angeboten wird, ist wirklich überflüssig.

Was der Hausherr aber unbedingt abschließen sollte, ist eine Wohngebäudeversicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen bei Schäden am Haus, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Blitzschlag oder eine Explosion verursacht wurden.

Damit ist der Hausherr gegen die Risiken, die das Eigenheim ernsthaft gefährden und im Ergebnis die Existenz bedrohen können, abgesichert. Wichtig bei der Auswahl der Versicherung ist aber, dass sich der Hausherr die Versicherungsbedingungen sehr genau durchliest. Nur so kann er verhindern, dass er im Ernstfall keine böse Überraschung erlebt.

Eine sinnvolle Ergänzung kann eine Hausratversicherung sein. Sie greift bei Schäden an der Einrichtung. Neben den Folgen von Schäden durch beispielsweise Feuer oder Wasser sind hier auch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus abgesichert.

 

Folgekosten beim Eigenheim: die Rücklagen für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten

Geht im Eigenheim etwas kaputt, muss der Hausherr die Maßnahmen selbst finanzieren. Muss nur ein Fenster ausgetauscht oder die Terrasse etwas aufgearbeitet werden, wird es vermutlich kein großes Problem sein, die Mittel dafür aufzubringen. Ganz anders kann es aber aussehen, wenn die komplette Fassade gestrichen, die Heizungsanlage ausgetauscht oder das Dach erneuert werden muss.

Experten empfehlen deshalb dringend, dass der Hausherr von Anfang an Rücklagen für notwendige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen bilden sollte. Als grobe Faustregel in diesem Zusammenhang gilt: jeden Monat 1 Euro pro m2. Ist das Eigenheim beispielsweise 150 m2 groß, sollte der Hausherr jeden Monat also mindestens 150 Euro zur Seite legen. In einem Jahr kommen so immerhin 1.800 Euro zusammen.

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Natürlich sollte der Hausherr aber auch sein Eigenheim berücksichtigen. Bei einem Neubau kann die Sparquote etwas niedriger ausfallen, denn hier werden die ersten Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten meist erst später anstehen. Um die Rücklagen zu bilden, bleibt also mehr Zeit. Umgekehrt sollte der Hausherr bei einem älteren Haus besser etwas mehr Geld zur Seite legen.

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Simon Schubert, - Finanzberater, Timo Sustack, - Finanzwirt, Elke Husung, - Senior Finance Managerin und Christian Gülcan seit 30 Jahren Unternehmer, Gründer, VC-Investor, Kryptoinvestor, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Finanzangelegenheiten, Geldanlagen, Finanzierungen und Bankwesen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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