Bookmark Website
 
 
Umfrage
Ihre Empfehlung ...
 
Administratoren
Kapital Statistik
Mitglieder: 1
News: 162
Weblinks: 5
Die Kapitalanlage
kommentare
Ruhestand oder Arbei...
Onlinebanking und fa...
Schutzgemeinschaft a...
Scorewert entscheide...
Ihre Prognosen
Benutzerdefinierte Suche

Tarif Vergleich bei Berufsgruppen

Altersrente

 

 

Die Höhe der Altersrente wird nach der Rentenformel berechnet. Diese ist im Sozialgesetzbuch (SGB VI) normiert. Sie berechnet sich aus der Multiplikation der im Laufe des beitragspflichtigen Erwerbslebens kumulierten Entgeltpunkte (Entgeltpunkt ist die Verhältniszahl des persönlichen Arbeitsentgeltes zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten eines Kalenderjahres) mit dem sich jährlich in Abhängigkeit der Entwicklung der Bruttolöhne und demographischer Veränderungen anpassenden aktuellen Rentenwert, gegebenenfalls mit Abschlägen bei Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr.

 

 

Der soziale Solidargedanke der RV kommt unter anderem in der Berücksichtigung von Zeitabschnitten ohne Beitragsleistung (z. B. Kindererziehungszeiten, Zeiten zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und vollendetem 60. Lebensjahr) zum Ausdruck.

 

 

 

Darüber hinaus erbringen die Träger der RV auch Leistungen im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Erwerbsfähigkeit.

Diese Leistungen dienen der Abwendung des versicherten Risikos und können insofern nicht als versicherungsfremd eingestuft werden.

 

Auf die Berechnung der Rentenhöhe hat zusätzlich der ständige Aufenthaltsort (Wohnsitz) des Rentenempfängers maßgeblich, hierzu wurden auch Versicherungslastregelungen zwischen Staaten getroffen.

» Keine Kommentare
Es gibt bisher noch keine Kommentare.
» Kommentar schreiben
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)
Name
Titel
Kommentar
 verbleibende Zeichen
Captcha Image Code neu generieren, falls er unlesbar sein sollte
 

Translation

http://www.moneycredit.eu, Powered by Joomla!and designed by SiteGround web hosting