Rente Hinzuverdienst InformationenDie Rente ist das, was man erhält, wenn man in den Ruhestand geht, oder aber arbeitsunfähig geworden ist. Zusätzlich gibt es da auch noch Hinterbliebenen-, Halbweisen-, oder Witwenrenten.
Um überhaupt Anspruch auf eine Rente zu haben, muss man aber auch vorher in eine Rentenkasse eingezahlt haben. Diese Vorsorge unterscheidet sich zwischen betrieblicher bzw. gesetzlicher Rentenversicherung und Privater Altersvorsorge. Wer in einem Betrieb angestellt ist, muss in eine Rentenkasse einzahlen, dies schreibt der Gesetzgeber so vor und dieses Geld wird auch automatisch vom Lohn abgezogen. Wer sich zusätzlich absichern will, oder selbstständig ist, muss sich privat Renten versichern. Ob man sich dann aber zusätzlich zu seiner Rente etwas hinzuverdienen darf, wenn man bereits Rentner ist, hängt ganz von der Art der Rente ab. Hinzuverdienst GrenzenBei vorzeitigen Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind dem Hinzuverdienst zum Beispiel Grenzen gesetzt. Wenn diese überschritten werden, wird die Rente nur als Teilrente oder Anteilsrente ausgezahlt.Bei Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten dagegen, hängt der Hinzuverdienst von der Einkommensanrechnung ab. Nachrichten, über den Bund der deutschen Senioren und der Rente.
» 2 Kommentare
2Kommentar am Thursday, 12 November 2009 08:59
Ich finde auch, dass diejenigen, die Rente beziehen, nicht mehr arbeiten sollten. Altersrente wird bezahlt, weil man seinen Beitrag zum Berufsalltag geleistet hat, Erwerbsminderungsrente, weil man krank ist und offiziell nicht mehr arbeiten kann. Nicht umsonst heißt es ja auch RUHESTAND!
1"Grenzen" am Thursday, 09 April 2009 15:39
Dass man bei einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit nur wenig dazu verdienen darf, ist doch logisch und zudem auch richtig so. Schließlich kann man ja nicht einerseits Rente beantragen, weil man nicht mehr arbeiten kann und gleichzeitig doch arbeiten gehen, um die Haushaltskasse aufzubessern!
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