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Fremdfinanzierte Rente
Halbwaisenrente und Witwenrente

Fremdfinanzierte Rente

Die fremdfinanzierte Rente ist das Geld, welches nicht jeder ausgezahlt bekommt, wenn er in den Ruhestand geht, oder aber arbeitsunfähig geworden ist.

Zusätzlich gibt es da auch noch Hinterbliebenen-, Halbweisen-, oder Witwenrenten. Vorausgesetzt, man hat Vorsorge betrieben. Denn um überhaupt Anspruch auf eine Rente zu haben, muss man vorher in eine Rentenkasse eingezahlt haben.

Diese Vorsorge unterteilt sich in betriebliche Rentenversicherung und private Altersvorsorge. Wer in einem Betrieb arbeitet, muss in eine Rentenkasse einzahlen, dies schreibt der Gesetzgeber vor. Dieses Geld wird dann automatisch vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Wer sich zusätzlich absichern möchte, oder frei beruflich arbeitet, muss sich privat Rentenversichern. Altersrente, Sozialinformationen und Rechte der Rente.

 

 

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