Tipps Werbungskostenabzug Geldanlage

Tipps zum Werbungskostenabzug bei einer Geldanlage 

Seit Beginn 2009 überweisen Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften 25 Prozent Abgeltungssteuer an das Finanzamt, wenn ihr Kunde Gutschriften aus Zinsen, Dividenden oder Wertpapierverkäufen erhalten hat. 

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Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent sowie möglicherweise die Kirchensteuer mit einem Prozentssatz von acht oder neun Prozent. In der Steuererklärung für 2008 werden aber noch alle Kapitaleinnahmen angegeben, wenn sie bei Alleinstehenden über 801 Euro und bei Ehepaaren über 1602 Euro liegen. 

Diese Grenze setzt sich aus dem Steuerfreibetrag von 750 Euro und der Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Person zusammen. Sind die Werbungskosten jedoch höher als die Pauschale von 51 Euro beziehungsweise 102 Euro bei Ehepaaren, können sie separat nachgewiesen und abgerechnet werden.

Hier die wichtigsten Tipps zum Werbungskostenabzug
bei einer Geldanlage in der Übersicht:

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Werbungskosten können bei verschiedenen Geldanlagen in unterschiedlichem Umfang abgerechnet werden. Die Kosten für Wertpapiere werden vollständig angerechnet, bei Aktien und Aktienfonds zählen sie zur Hälfte. Bei Geldanlagen mit gemischten Wertpapieren müssen die Kosten im Verhältnis der Kurswerte aufgeteilt werden, bei Fonds entsprechend dem Verhältnis von Zinsen und Dividenden. 

Nach dem BMF-Schreiben IV C 1 – S 2252 – 184/02 ist das Finanzamt aber dazu angehalten, die vorgelegte Aufteilung zu akzeptieren, wenn die Werbungskosten pro Anleger unter 500 Euro liegen.

Als Werbungskosten im Zusammenhang mit Geldanlagen zählen vor allem:

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Honorare für Anlageberater

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die Abschlussgebühren bei Bausparverträgen, wenn es sich bei den daraus erwirtschafteten Zinsen um Kapitalerträge handelt

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Kosten für Arbeitsmittel in Form von beispielsweise Fachliteratur, Büromaterialien, Portokosten oder Hard- und Software

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nicht verrechnete ausländische Quellensteuern

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Bankgebühren mit Ausnahme von Transaktionskosten bei Wertpapierkäufen und -verkäufen

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Beiträge für Aktionärsvereinigungen

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Buchführungskosten, die für die Erstellung der Anlagen KAP, SO oder AUS entstanden sind

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Kosten für Chartanalysen

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Depotgebühren

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Mieten für Schließfächer

Dabei können Depotgebühren für 2008, die bis zum 31. Dezember 2009 berechnet sind, in der Steuererklärung 2008 abgerechnet werden.

•        Ausnahmsweise sollen zudem die Kosten auch dann in vollem Umfang anerkannt werden, wenn sich Wertpapiere in einem Depot befinden, deren Erträge nicht oder nur zur Hälfte steuerpflichtig sind.

Damit können auch Provisionen beispielsweise für die Finanzierung einer Geldanlage, Reisekosten und Übernachtungskosten beim Besuch von Anlegerhauptversammlungen, Schuldzinsen für Wertpapierkredite, Steuerberaterkosten sowie Gebühren für Seminare, Fachbücher sowie Telefon und Internet als Werbungskosten eingetragen werden.

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