Merkmale von unseriösen Kreditvermittlern

Übersicht: typische Merkmale von unseriösen Kreditvermittlern 

Es kann viele Gründe geben, weshalb jemand einen Kredit aufnehmen möchte. So kann es sein, dass er auf diese Weise eine benötigte oder gewünschte Anschaffung finanzieren möchte oder der Kredit verwendet werden soll, um finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 

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In aller Regel führt der erste Weg dann zur Bank. Dort wird ein Kreditantrag gestellt, den die Bank prüft und entweder bewilligt oder ablehnt. Lehnt die Bank den Kreditantrag ab, sind der Ärger und die Enttäuschung oft groß. Aber der Antragsteller sollte sich immer vor Augen halten, dass eine Bank einen Kredit nicht grundlos verweigert.

Für eine Bank ist ein Kredit ein einträgliches Geschäft und es muss schon einen triftigen Grund geben, wenn sich die Bank dazu entschließt, auf den Gewinn zu verzichten. Anstatt die Kreditabsage aber als Warnzeichen zu sehen und die Ausgangssituation realistisch und objektiv zu überprüfen, suchen viele nach einer anderen Möglichkeit, um an das benötigte oder gewünschte Geld zu kommen. Oft führt der nächste Weg dann zu einem Kreditvermittler. 

Schließlich versprechen Kreditvermittler in ihren Anzeigen und auf ihren Internsetseiten schnelle und unbürokratische Hilfe auch dann, wenn die Situation schwierig ist, die Hausbank den Kredit abgelehnt hat oder ein regelmäßiges, pfändbares Einkommen oder andere Sicherheiten fehlen.

Von den hoffnungsvoll klingenden Versprechen angelockt vergessen viele aber, dass ein Kreditvermittler selbst keine Kredit vergibt. Wie die Bezeichnung bereits besagt, vermittelt ein Kreditvermittler lediglich Kredite, was nichts anderes bedeutet, als dass er die Anfrage des Antragsstellers an Banken weiterleitet. 

Oft arbeiten Kreditvermittler dabei mit Teilzahlungsbanken zusammen, die Kredite zu wesentlichen höheren Zinssätzen vergeben als Geschäftsbanken. Die Tätigkeit des Kreditvermittlers muss natürlich ebenfalls bezahlt werden, sofern sich überhaupt eine Bank findet, die den Kredit gewährt. Auf die Entscheidung der Bank hat der Kreditvermittler nämlich keinen Einfluss und jede Bank prüft die Bonität eines Kreditsuchenden.

Insbesondere schufafreie Kredite, die von ausländischen Banken vergeben werden, sind dabei an hohe Anforderungen gebunden. Die Vermittlungsprovision wiederum wird üblicherweise nicht als einmaliger Betrag in Rechnung gestellt, sondern im Rahmen des Kredits bezahlt. 

Für den Kreditnehmer bedeutet das, das zu den Kreditkosten, die der Kreditgeber für den Kredit berechnet, auch die Zinsen und die Bearbeitungsgebühren des Kreditvermittlers in die Darlehensrate einfließen. Nun sind natürlich nicht alle Kreditvermittler unseriös und ausschließlich auf ihren eigenen, möglichst hohen Gewinn bedacht. Aber es gibt in der Branche viele schwarze Schafe, die die schwierige Situation eines Antragsstellers zu ihren Gunsten nutzen. 

Welches die typischen Merkmale von unseriösen Kreditvermittlern sind und wann ein Kreditsuchender unbedingt die Finger von einem Angebot lassen sollte, erklärt die folgende Übersicht:

Vertragsunterlagen gegen Vorkasse

Einige unseriöse Kreditvermittler lassen Antragsteller bestimmte Formulare ausfüllen und Unterlagen einreichen. Anschließend teilen sie dem Antragsteller mit, dass die Unterlagen geprüft und die Vertragsunterlagen erstellt wurden. Die Vertragsunterlagen werden dem Antragsteller dann angeblich zugeschickt, allerdings gegen hohe Nachnahmekosten, die üblicherweise als Bearbeitungsgebühren oder Vermittlungsprovision deklariert werden. 

Statt des sehnsüchtig erwarteten Kreditvertrages befindet sich in dem Umschlag aber meist nur ein weiteres Antragsformular, die Aufforderung, weitere Unterlagen einzureichen, oder ein anderes, völlig wertloses Schreiben. Die Gebühren des Antragstellers hingegen sind jedoch weg und die Wahrscheinlichkeit, dass er einen Kredit bekommt, verschwindend gering. 

Grundsätzlich gilt also, dass ein Antragsteller niemals Unterlagen anfordern oder entgegennehmen sollte, für die er etwas bezahlen muss.  

Gebühren unabhängig von der Kreditzusage

Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge darf ein Kreditvermittler nur dann eine Vergütung in Rechnung stellen, wenn seine Bemühungen dazu geführt haben, dass ein Kredit gewährt und ausgezahlt wurde. Die Höhe dieser Vermittlungsprovision muss klar und eindeutig genannt werden und sowohl in einem schriftlichen Vermittlungsvertrag als auch im eigentlichen Kreditvertrag ausgewiesen sein. 

Unseriöse Kreditvermittler umgehen diese gesetzlichen Vorgaben häufig dadurch, dass sie angebliche Auslagen in Rechnung stellen. Der Antragsteller muss solche Auslagen aber nur dann bezahlen, wenn sie tatsächlich im Rahmen der Kreditvermittlung entstanden sind. 

Erhält der Antragsteller keinen Kredit, muss er somit auch keine Auslagen bezahlen. Grundsätzlich sollten also allgemein alle Angebote, bei denen schon vor oder unabhängig von einer Kreditauszahlung Gebühren bezahlt werden sollen, abgelehnt werden. 

Hausbesuch und Versicherungen

Sehr viele unseriöse Kreditvermittler bieten Beratungsgespräche im Rahmen von Hausbesuchen an. Nach der Aufnahme der Daten und dem Ausfüllen von Antragsformularen bieten sie dann häufig Versicherungen, Bausparverträge, Beteiligungen oder andere Geldanlagen an und verweisen darauf, dass die Chancen auf einen Kredit deutlich steigen, wenn der Bank ein solcher Vertrag als Sicherheit angeboten werden kann.

Einige Vermittler erklären auch, dass die Bank den Kredit nur dann gewährt, wenn die jeweilige Versicherung abgeschlossen ist. Unterschreibt der Kunde einen solchen Vertrag, hat er jedoch meist nur einen Versicherungs- oder einen Anlagevertrag abgeschlossen, den er nicht benötigt und der oft auch noch viel zu teuer ist. 

Aus diesem Vertrag kann er sich zudem oft nicht mehr lösen, denn bis er erfährt, dass er keinen Kredit bekommt, sind die Rücktritts- und Kündigungsfristen in aller Regel abgelaufen. 

Schuldenregulierung oder Vermögensverwaltung

Einige unseriöse Kreditvermittler bieten Interessenten keinen Kreditvertrag an, sondern offerieren Verträge zur Schuldenregulierung, zur Schuldenverwaltung oder zur Vermögensverwaltung. Solche Verträge sind für den Interessenten jedoch nutzlos, denn die meisten Kreditvermittler dürfen solche Leistungen aus rechtlichen Gründen überhaupt nicht erbringen und selbst wenn, dann berechnen sie hierfür in aller Regel viel zu hohe Kosten. 

Um einen seriösen Eindruck zu erwecken und dem Interessenten die Skepsis zu nehmen, tragen solche Kreditvermittler nicht nur vertrauenerweckende Namen, sondern weisen auch auf ihre Mitgliedschaft in Verbänden oder ihre Zulassung nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung hin. 

Letztere ist jedoch reine Formsache und sagt nichts über die Qualität oder die Seriosität eines Kreditvermittlers aus. 

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